Eine regelmäßige Schulung ist für Regens Wagner ein wichtiger Bestandteil bezüglich der Sicherheit unserer Klientinnen und Klienten sowie unserer Mitarbeitenden. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! BiostoffVO und GefahrstoffVO: - Gesundheitsschutz - Umgang mit Biostoffen - Arbeiten mit Gefahrstoffen Hygienebelehrung: - Umgang mit Lebensmitteln Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt: Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung - Umgang mit Lebensmittel - Tätigkeitsverbot - Meldepflicht
Unterrichtsstunden: 1 Stunde
Untertitel: Hygieneschulung, BiostoffVO und GefahrstoffVO, Infektionsschutznachbelehrung
Außenstelle: Regens Wagner München
Fachbereichsleiter: Lucia Hasenstab
Unterrichteinheiten: 0
Zertifikatstext-1:
Folgende Inhalte wurden absolviert
BiostoffVO und GefahrstoffVO;
Hygienebelehurng;
Infektionsschutznachbelehrung nach § 42