Eine regelmäßige Schulung ist für Regens Wagner ein wichtiger Bestandteil bezüglich der Sicherheit unserer Klientinnen und Klienten sowie unserer Mitarbeitenden.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
BiostoffVO und GefahrstoffVO:
- Gesundheitsschutz
- Umgang mit Biostoffen
- Arbeiten mit Gefahrstoffen
Hygienebelehrung:
- Umgang mit Lebensmitteln
Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt:
Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung
- Umgang mit Lebensmittel
- Tätigkeitsverbot
- Meldepflicht
Unterrichtsstunden: 1 Stunde
Untertitel: Hygieneschulung, BiostoffVO und GefahrstoffVO, Infektionsschutznachbelehrung
Außenstelle: Regens Wagner München
Fachbereichsleiter: Lucia Hasenstab
Unterrichteinheiten: 0
Zertifikatstext-1:
Folgende Inhalte wurden absolviert
BiostoffVO und GefahrstoffVO;
Hygienebelehurng;
Infektionsschutznachbelehrung nach § 42
BiostoffVO und GefahrstoffVO;
Hygienebelehurng;
Infektionsschutznachbelehrung nach § 42