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Diese Fortbildung ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden BiostoffVO und GefahrstoffVO: - Gesundheitsschutz - Umgang mit Biostoffen - Arbeiten mit Gefahrstoffen Hygienebelehrung: - Umgang mit Lebensmitteln Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt: Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung - Umgang mit Lebensmittel - Tätigkeitsverbot - Meldepflicht
Unterrichtsstunden: 1 Stunde
Untertitel: Kombischulung
Außenstelle: Regens Wagner Holzhausen
Fachbereichsleiter: Karin Meixner
Unterrichteinheiten: 0
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