
Diese Fortbildung ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden
BiostoffVO und GefahrstoffVO:
- Gesundheitsschutz
- Umgang mit Biostoffen
- Arbeiten mit Gefahrstoffen
Hygienebelehrung:
- Umgang mit Lebensmitteln
Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt:
Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung
- Umgang mit Lebensmittel
- Tätigkeitsverbot
- Meldepflicht
Unterrichtsstunden: 1 Stunde
Untertitel: Kombischulung
Außenstelle: Regens Wagner Holzhausen
Fachbereichsleiter: Karin Meixner
Unterrichteinheiten: 0